Update Januar 2024

Update der Unfallsteckkarte, Update Calendar-Chart 2024, Stand 2.2.2024. Die Calendar-Charts der Vorjahre sind weiterhin hier zu finden: 2022, 2023

Vorbemerkung: Mittlerweile führe ich die Registrierung der tödlichen Radunfälle in Deutschland im 12. Jahr durch. Hieraus ergibt sich das Problem, dass die überlagerte Darstellung aller Daten seit Beginn allmählich immer unübersichtlicher geworden ist. Infolgedessen habe ich mich dazu entschieden, aus Gründen der Übersichtlichkeit die Anzahl der angezeigten Jahrgänge in den Plots der Monatsupdates zu reduzieren. Es werden ab sofort nur die jeweils 10 aktuellsten Kurven abgebildet; der Gang des Durchschnitts bezieht sich allerdings weiterhin auf den vollständigen Mittelwert aller erfassten Jahre.

Unfallentwicklung im Januar 2024

In der ersten Hälfte des Januar verlief das Unfallgeschehen sehr günstig. Bis zum 18.1. ereigneten sich lediglich 7 Todesfälle, die zudem mehrheitlich Alleinunfälle waren. Es gab nur 2 Tote mit KFZ-Beteiligung, jedoch keinen einzigen Fall innerorts. Das ist um so beeindruckender, als auch der Januar 2024 in Deutschland einmal mehr relativ mild blieb, so dass die Bedingungen für Aktivitäten im Radverkehr dennoch einigermaßen günstig waren. Lediglich am 12.1. gab es großflächig eine Periode mit Eisregen, wobei auch ein Radfahrer in Dortmund auf Glatteis tödlich stürzte. In der verbleibenden Monatshälfte kam es dann allerdings leider zu einer deutlichen Zunahme der Unfallentwicklung, so dass letztlich der Januar 2024 nur insgesamt mit dem Prädikat „leicht unterdurchschnittlich aktiv“ in die Geschichte eingeht.

Jahresgang2024_monatlich

Es ereigneten sich insgesamt 21 tödliche Unfälle im Januar, wovon 5 durch Alleinsturz, 1 durch Frontalzusammenstoß unter Radfahrern und 1 durch Kollision mit dem Schienenverkehr an einem beschrankten Bahnübergang bedingt waren.

monatstorte

jahresgang2024

Unfälle mit KFZ

Im Januar 2024 gab es 14 neue Todesfälle nach Kollision von Radfahrern mit KFZ, je 7 inner- und außerorts.

kfz2024

Im innerörtlichen Bereich war der Januar entsprechend dem aktuellen Trend damit eher unfallarm. Nach derzeitigem Stand gab es seit 2013 nur zweimal einen Jahresbeginn mit weniger Opfern. Die 7 Opfer außerorts hingegen liegen gleichauf mit dem bislang schlechtesten Januarergebnis aus 2019.
kfz2024_typen

In Übereinstimmung mit der Entwicklung in den bisher beobachteten Jahren seit 2013 ereigneten sich auch in diesem Januar gleich mehrere tödliche Auffahrunfälle durch KFZ. Alle drei Fälle lagen wie gewohnt außerorts und passierten bei Dunkelheit.

RIP Natenom

Für besondere Aufregung sorgte dabei der Fall des unter dem Pseudonym „Natenom“ in sozialen Medien aktiven und nachfolgend auch durch Interwiews in der bundesweiten Presse bekannt gewordenen Bloggers Andreas Mandalka, da er über viele Jahre hinweg über seine Erfahrungen als Fahrbahnradler im ländlichen Raum südlich von Pforzheim berichtet hatte. Die von ihm publizierten Berichte, Clips und Blogeinträge über die Untätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ließen erkennen, dass es sich bei den beklagten engen Überholmanövern und Belästigungen ganz überwiegend um Vorsatztaten durch „alte Bekannte“ handelte, zu denen die Täter sich hinreißen ließen, weil sie regelmäßig auf Natenom trafen und sich von seiner Fahrlinie und seinem Erscheinungsbild offensichtlich provoziert fühlten. Natenom vertrat stets die Auffassung, dass Radfahrer außerorts einen möglichst großen Rechtsabstand zum Grünstreifen halten sollten, was einerseits Überholer zur Wahrung größerer Überholabstände animieren würde und ihm andererseits Ausweichreserven in den Fällen verschaffen würde, wo sie dennoch bewusst oder fahrlässig zu nahe vorbeiführen. Ironischerweise handelte es sich beim fatalen Zusammenstoß dann gerade nicht um das von Natenom so gefürchtete und unermüdlich angeprangerte zu enge Überholen, sondern -ganz wie für diese seltenen Tragödien üblich und eindeutig erkennbar am Schadbild der Fahrzeuge bzw. an den Markierungen der Unfallaufnahme auf der Fahrbahn- um ungebremstes Rammen ohne vorherige Reaktion des 77-jährigen Auffahrers – und dementsprechend auch ohne jede Chance für das Opfer, vom vermeintlichen Ausweichraum noch Gebrauch machen zu können. Über Sinn und Unsinn der Strategie von Natenom bzw. der demgegenüber hier im Blog empfohlenen Alternative („bei Nacht und Gegenlicht außerorts scharf am rechten Rand radeln“) habe ich mit Natenom auf Twitter mehrfach ausgiebig debattiert. Er hatte meinen pragmatischen Ansatz stets als „vor der motorisierten Gewalt kapitulieren“ abgelehnt.

Serien

Im Januar 2024 gab es erneut keinen Todesfall durch ein über Radverkehrsanlagen rechtsabbiegendes KFZ. Der letzte derartige Fall datiert aus Mitte Oktober 2023 und geschah mit einem Reisebus beim Hamburger Hauptbahnhof. Der bisher letzte tödliche „Tote-Winkel“-Unfall mit einem LKW über 3,5 t geschah am 26. September 2023, also heute (4.2.2024) vor 131 Tagen. So ein langes Intervall hat es bisher seit Beginn dieses Projekts vor 11 Jahren noch nicht gegeben. Es verdeutlicht, wie sehr sich das Risiko, als Radwegnutzer einem unachtsamen Rechtsabbieger zum Opfer zu fallen in neuerer Zeit, wahrscheinlich durch das Zusammenwirken von immer mehr Abbiegeassistenten im Bestand, Schrittgeschwindkeits-Regel beim Abbiegen nach StVO und die eingebürgerten „Angles Morts“-Warnaufkleber aus Frankreich verringert hat.

Eine weitere Serie soll ebenfalls nicht unerwähnt bleiben: heute (4.2.2024) sind es 69 Tage seit dem letzten tödlichen Unglück zwischen einem fahrenden KFZ und einem Radfahrer in Berlin. Im Jahr 2019 hatte die finnische Hauptstadt Helsinki im ganzen Jahr keine im Straßenverkehr getöteten Fußgänger oder Radfahrer zu verzeichnen. Obwohl auch in 2019 in Helsinki Verkehrsteilnehmer als KFZ-Nutzer starben und diese Leistung auch einmalig blieb und in Helsinki seither nie wiederholt werden konnte, feiert der Hoax „In Helsinki gibt es schon seit Jahren keine Verkehrstoten mehr“ in der Verkehrswende-Szene im Netz immer wieder neu fröhliche Urstände. In Anbetracht der 6x höheren Einwohnerzahl (630.000 vs 3,9 Mio) und des ca. doppelt so großen Fahrrad-Modalsplits in Berlin (8% vs 18%) entspricht die laufende Serie ohne radelndes KFZ-Opfer in Berlin aktuell beachtlichen zwei „Helsinki-Jahren“ (69 x 6 x 2 / 365 = 2,2). Weiter so, Berlin.

3 Gedanken zu „Update Januar 2024

  1. DS

    Zu Natenom: Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass die pauschale Empfehlung, generell mittiger zu fahren, im Falle eines vollständig das Sichtfahrgebot missachtenden Kfz-Nutzers tödlich enden kann. Andererseits ist es auch wenig zielführend, pauschal ein Fahren am äußersten Rand (welches ich bei gewissen Konstellationen auch bevorzuge, da der „Fluchtweg“ kürzer ist) zu empfehlen, was ich in diesem konkreten Fall aber auch nur als eine Variation der Forderung und Abschiebung auf separate „Infrastruktur“ betrachten kann.

    Da ich über die Jahrzehnte alles ausprobiert habe, kann ich sagen, dass man, wie man es auch macht, verkehrt macht. Rücksichtsloses Engüberholen findet auch bei mittigerer Fahrweise statt; meist dann auch nicht minder gefährlich, als beim Fahren auf der Fahrbahnbegrenzungslinie. Eine Kontrolldichte in Gestalt von Streifenfahrten ist quasi nicht vorhanden; daher herrscht da draußen halt die pure Anarchie. Wobei man ja selbst (wie auch Natenom) hin und wieder von der Polizei zu eng überholt wird. Mich hat vorgestern im Heimatdorf ein Auto des Ordnungsamts, welches zuvor auf dem Gehweg parkte, auch nur mit etwa der Hälfte des vorgeschriebenen Abstands überholt.

    Die Besonderheit bei Natenom und seiner Route war auch, dass er einen einigermaßen parallel verlaufenden, hundsmiserablen Waldweg, der früher gar mit Zeichen 240 beschildert war, regelmäßig ignoriert hat; obwohl er ein MTB fuhr. Im Endeffekt kann ich deinen Kommentar nur so verstehen, dass du im Grunde all jenen Autofahrern zustimmst,die ihm genau das zum Vorwurf gemacht haben? Am Schlimmsten hierbei die „Auch-Radfahrer“, die vom tollen „Radweg“ schwärmen, wo schließlich „jeder normale Radfahrer auch gefahren“ wäre.

    Ich behaupte, dass die Aggression, die ihm über Jahre widerfuhr, ohne diesen beschissenen Weg niemals in diesem Ausmaß widerfahren wäre. Auch ich erlebe das immer wieder; dass mich Leute förmlich mit Gewalt oder Hupe auf irgendwelche Feld- und Waldwege vertreiben wollen, auf die sich der große Rest an Radfahrern halt (sehr gerne) verdrängen lässt. Das führt dazu, dass Autofahrer auf solchen Straßen Radfahrer überhaupt nicht mehr gewohnt sind.

    Natenom verdeutlichte alleine durch seine physische Anwesenheit, dass Radfahrer ein Recht auf die Benutzung öffentlicher Landesstraßen haben; dass man dort jederzeit mit ihnen zu rechnen hat. Schuf bei nicht wenigen hierfür ein ansonsten gar nicht vorhandenes Bewusstsein.

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    1. radunfaelle Autor

      -Engüberholer und Auffahrer sind unterschiedliche Gruppen ohne Schnittmenge

      -aktives Überholen ist folglich ungefährlich, auch wenn es mit weniger als dem vorgeschriebenen Abstand ausgeführt wird

      -Radeln scharf rechts senkt die Wahrscheinlichkeit für eine Kollision mit Fahrern, die das Objekt vor sich gar nicht erst wahrgenommen haben, quasi auf Null.

      -die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sind politisch motiviert und ohne empirischen Wirknachweis willkürlich gewählt. In den USA zB sind in den meisten Bundesstaaten nur 3 Fuß (91cm) vorgeschrieben, in Australien sind es 1m innerorts und 1,5m außerorts. Die jeweiligen Vorgaben dienen aus logischen Erwägungen auch nur als grober Leitfaden für den Überholer bei der Planung seiner Fahrlinie. Sie erzeugen aber keinen Anspruch auf eine retrospektiv überprüfbare Einhaltung. Wäre die zu 100% sichere Gewährleistung eines vorab festgelegten Abstandes technisch möglich, bräuchte es gar keinen Sicherheitsabstand. Unterschreitung des vorgegebenen Abstandes ist gerade bei einspurigen Zweirädern mit schwankender Fahrlinie kein Bug, sondern wesentliches Feature. Das gilt auch für Fälle von Vorsatz.

      -insofern das scharf-rechts-Radeln Autofahrer dazu einlädt, sich bei Gegenverkehr durchzuquetschen anstatt zu verzögern und hinterherzufahren, so ist das ungefährlich, weil diese Fahrer das Fahrrad ja vor der Abwägung zwingend gesehen haben müssen und es folglich auch trotz relativer Annäherung nicht rammen werden. Die Messungen von Ian Walker zeigen außerdem, dass die Hypothese, eine zentralere Fahrlinie würde die Überholabstände vergrößern, ein Irrtum ist. Was wächst, ist nur der Rechtsabstand zum Fahrbahnrand,. Da das Inkrement dafür allerdings kleiner ist als der Links-Shift des Radlers, ergibt sich netto leider eine Abstandsverringerung.

      -Autofahrer können nicht spezifisch nicht mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen. Es gibt keinen Autofahrer, der es schafft, gleichzeitig mit an andere Verkehrsteilnehmer angepasster Geschwindigkeit zu fahren, und dabei dann trotzdem selektiv Radfahrer zu übersehen.

      -ich billige keineswegs die Vorwürfe der Pforzheimer Autofahrer gegen Natenom. Als notorischer Fahrbahnradler weiß ich jedoch nur zu gut, dass bereits der zarte Anschein eines Radweges neben der Straße hinreichend für das Triggern von heftigen Maßregelungsnötigungen ist. Infolgedessen lehne ich auch die Schaffung von Angeboten ohne Benutzungspflicht fundamental ab. Leider wird das Kesseltreiben gegen Engüberholen, das jetzt nach Natenoms Tod stärker denn je über Deutschland hereinbricht, das genaue Gegenteil dessen bewirken, was er mit seinem Verhalten angeblich eigentlich erreichen wollte. Statt gleichmütiger Akzeptanz von Radfahrern auf der Fahrbahn wird es künftig noch mehr grundlos verängstigte Radfahrer geben, noch mehr Radwege werden daraufhin verlangt und gebaut werden, und in der Folge werden dadurch noch mehr der Übergriffe legitimiert, die Natenom so akribisch dokumentiert und angezeigt hatte.

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      1. DS

        Hättest die Spiegelstriche auch durch Ziffern ersetzen können.

        Mag sein. Zwischen Streif- und Auffahrunfall entscheiden nicht mehr als ein paar cm. Deine Definition von „gefährlich“ solltest du auch mal ganz allgemein etwas weiter ausführen? Demnach ist ein Überholabstand von 1,5 m genauso „gefährlich“ wie einer mit 1,5 cm? Dass das Risiko auf Null sinkt, ist auch maßloß übertrieben und hängt auch von Fahrbahn- bzw. -streifenbreite, als auch der Position des Autofahrers ab. Es hätte Natenom sicher auch nicht mehr viel gebracht, wenn der 77-jährige im Bereich des rechten Scheinwerfers, statt mittig auf die Hörner genommen hätte.

        Ja, ich weiß – du hältst nix davon, Füherscheine zu befristen. Ich schon. Nicht nur, weil ich im näheren Umfeld zahlreiche Beispiele von älteren Verwandten anführen könnte, bei denen ich mich niemals freiwillig ins Auto gesetzt hätte. Sehfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen lassen mit dem Alter nun einmal nach; vielleicht klärt ja ein Gutachter auf, wie der gute Mann den neongelben Natenom komplett „übersehen“ konnte.

        Aber ja, stimmt, die vorgeschriebenen Abstände sind relativ willkürlich gewählt. Beim absurden Corona-Abstands-Zirkus war es ja dasselbe. Hat keinen gestört, dass es in Frankreich bspw. nur 1 m waren. Überhaupt sind fast alle Regelungen willkürlich, bspw. auch die 50 km/h innerorts und die 100 km/h außerorts. Das heißt aber nicht, dass sie gänzlich sinnfrei wären; sie sollen halt einen Puffer bzw. Sanktionsmöglichkeiten schaffen.

        Dein Vertrauen darauf, dass „Durchquetscher“ mich nicht auf die ein oder andere Weise vom Rad holen werden, sei dir gegönnt. Ich schreibe das hier auch nur noch, weil ich (schon relativ weit rechts fahrend) beim ein oder anderen Überholmanöver (bei Gegenverkehr) präventiv auf den Grünstreifen ausgewichen bin, da mich sonst der ein oder andere Pkw, Lkw, Auflieger oder Anhänger abgeräumt hätte. Ein derartiges Verhalten als „normal“ bzw. „ungefährlich“ darzustellen (solange Abstand > 1 cm), ist nur Munition für die Wegelchen-Fans. Ich bin wirklich nicht glimpflich und ich brauche auch keine 2 Meter; will das Radfahren auch ganz allgemein nicht als rosaroten Ponyhof-Lifestyle vermarkten. Ich verlange aber, als Verkehrsteilnehmer respektiert zu werden – und dass man nicht, auf welche Weise auch immer, mit meiner Gesundheit bzw. meinem Leben spielt, weil man einfach mal auf gut Glück in einer uneinsehbaren Kurve oder trotz sichtbarem Gegenverkehr überholt – und es dann regelmäßig scheiß eng wird. Aber dann die Polizei und StAen kritisieren, weil sie fast alles mit „Ist doch nix passiert!“ abwimmelt? Nee, ich ziehe da nicht erst die Grenze zwischen Tot, schwer- und leichtverletzt. Ich will einfach verdammt nochmal auch keinen (psychischen) Stress.

        Und natürlich spielt es eine Rolle, was die Erwartung, irgendwo auf Radfahrer zu treffen, betrifft, wie viele Radfahrer eine bestimmte Straße (regelm.) benutzen. Bist du nicht ein Verfechter der „Safety-in-Numbers“-Theorie? Auf einer für Radfahrer gesperrten Bundesstraße rechnet bspw. auch keiner mit Radfahrern.

        Zum letzten Absatz: Das kann man so pauschal nicht sagen; schon alleine deshalb, weil es gerade außerorts auf vielen Relationen (vor allem in Tallagen) fast automatisch immer irgendeine Alternative (in Gestalt von Feld- und Waldwegen) gibt, auf die die meisten Radfahrer dann ausweichen. Gibt es dort bereits eine solche (ob nun legal oder nicht benutzbar, nicht selten radtouristisch ausgewiesen), wird nur noch sehr selten ein straßenbegleitendes Wegelchen (auf Kosten des Landes oder Landkreises) gebaut; weil eh nur noch ein paar wenige „Bekloppte“ wie Schlüter, DS und Natenom dort fahren. Das ändert grundsätzlich aber auch nix an der „Erwartung“ von Autofahrern, dass man den Scheiß zu benutzen hätte. Natenoms „Waldweg“ ist m. E. dafür auch ein geradezu perfektes Beispiel. Daran kannst du aber auch nix ändern, weil es halt eigenständige Verkehrswege sind. Richtig problematisch wird es erst dann, wenn sie vermehrt mit Zeichen 254 (wie an der B 10 im Pfälzerwald) um sich schmeißen.

        Im Bereich der deutschen Weinstraße gibt es übrigens auch zahlreiche parallel verlaufende Feldwege, die meist touristisch beschildert sind. Wie „sicher“ man auch dort als Radfahrer vor Autos ist, zeigt exemplarisch das Foto im Rahmen dieser aktuellen PM der PD Landau:

        https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117686/5707765

        Mich würde eher interessieren, was genau Natenom deiner Meinung nach hätte besser oder anders machen können; gerade sein alltägliches Verhalten betreffend? Dein Runterspielen und Verharmlosen von vorsätzlichen Nötigungen und Bedrohungen (durch unzureichende Überholabstände, dichtes Auffahren, Hupen, Anschreien usw.) wird mit Sicherheit auch keinen von der Wegelchen-Fraktion überzeugen, dass er auf die Landstraße gehört und dort sicher wäre.

        Dass jene Szene seinen Tod entsprechend instrumentalisieren wird, ist klar. Das liegt aber auch an „uns“; weil wir es schon seit vielen Jahren nicht schaffen, uns in irgendeiner Form (politisch) zu organisieren.

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